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Berufliche Pflichtfortbildung (Formazione Professionale Continua)

Die Kammer ist verpflichtet, die vorgeschriebene regelmäßige Weiterbildung seiner Mitglieder zu überprüfen. Diese Pflicht umfasst grob zusammengefasst:

 

  • Weiterbildungspflicht ab dem 1. vollen Mitgliedsjahr nach der Einschreibung;
  • für jeden der Dreijahreszeiträume sind Fortbildungen im Ausmaß von 9 BFG (1 berufliches Fortbildungsguthaben BFG entspricht 8 Stunden), davon 1 BFG metaprofessionell, nachzuweisen;
  • in jedem Jahr sind für kontinuierliche Fortbildung jedenfalls 2 BFG nachzuweisen;
  • im ersten Jahr nach der Einschreibung muss mindestens 1 metaprofessionelles BFG nachgewiesen werden;
  • Fortbildungen, welche außerhalb des nationalen Fortbildungskatalogs des CONAF besucht werden (zu dem auch die von der Kammer organisierten bzw. akkreditierten Veranstaltungen gehören), können je Periode bis zum Ausmaß von maximal 2 BFGs anerkannt werden.


Für die erste Fortbildungsperiode 2014 - 2016 gibt es Ausnahmen bezüglich der kontinuierlichen Fortbildung und bezüglich der Veranstalter: es können alle 9 BFGs auch außerhalb des nationalen Fortbildungskatalogs des CONAF anerkannt werden, es müssen nicht für jedes Jahr 2 BFGs nachgewiesen werden und das metaprofessionelle BFG muss nicht im Jahr nach der Einschreibung erworben werden. Zusätzlich können für diese Periode Veranstaltungen, welche im Jahr 2013 besucht wurden, anerkannt werden.

Alle Mitglieder werden ersucht, ihre Fortbildungssituation im Portal SIDAF (Sistema Informativo dei Dottori Agronomi e dei Dottori Forestali - www.conafonline.it) zu überprüfen und gegebenenfalls richtigzustellen. Für die von der Kammer organisierten bzw. akkreditierten Veranstaltungen wurden die entsprechenden Fortbildungsguthaben bereits eingetragen. Für die Anerkennung von anderen bzw. persönlichen Fortbildungen muss über das Portal SIDAF ein Ansuchen um Anerkennung gestellt werden, welches von der vom Kammerausschuss ernannten Bewertungskommission begutachtet wird. Es wird darauf hingewiesen, dass für deutsche Veranstaltungen die Eingabemaske des nur auf Italienisch verfügbaren Portals auch auf Deutsch ausgefüllt werden kann.

Mitglieder, welche gemäß CONAF-Reglement Nr. 3/2013, Art. 15 von der Fortbildungspflicht befreit sind (unter anderen Eingeschriebene, welche ihre Tätigkeit nur für die öffentliche Verwaltung ausüben oder Eingeschriebene, welche ihre Tätigkeit auch nicht gelegentlich ausüben; keine Befreiung aufgrund des Alters), müssen über das Portal SIDAF ein entsprechendes Ansuchen stellen.

Das Nichterfüllen der Fortbildungspflicht stellt ein Disziplinarvergehen dar.

Als Download stehen das CONAF-Reglement Nr. 3/2013, eine Präsentation zur Weiterbildung von der Generalversammlung 2018 sowie eine kurze Anleitung (derzeit nur in italienisch) zum Einstieg in das Portal SIDAF und zur entsprechenden Erstellung der Ansuchen um Anerkennung einer Fortbildung bzw. um Befreiung von der Fortbildungsverpflichtung.

Für Fragen stehen das Sekretariat (info@odaf.bz.it) und die Weiterbildungsbeauftragte Dr. For. Elisabeth Mair selbstverständlich zur Verfügung.


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